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Weißdorn | dr. ehrenberger

90 Kapseln à 550 mg

23,90

Weißdorn | dr. ehrenberger

SKU D1610 Kategorie: Schlagwort:

Hergestellt in wertvoller Handarbeit in Österreich

  • Weißdorn Blätter und Blüten traditionell zu Extrakt verarbeitet
  • Pro Kapsel 225 mg Weißdornblätter-Extrakt 25%ig mit 2% Vitexin
  • Pro Kapsel 225 mg Weißdorn Blüten-Extrakt Crataegus pinnatifida bunge 16,6%ig
  • 6-Wochen-Packung | Nettofüllmenge 49,5 g
  • Verzehrempfehlung: 2 x 1 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen

Das in sich gedrehte Holz des Weißdorn-Baumes wurde von Griechen „krateios“ (fest, stark) genannt, woraus der botanische Name Crataegus hervorging. Tatsächlich verfügt der Weißdorn über eine nahezu unbezwingbare Lebenskraft, wie über 1200 Jahre alte Exemplare zeigen. Eine Kraft, die auch auf den übergeht, der seine Blüten und Blätter anwendet? Viele Mythen ranken sich um den in Europa heimischen Baum oder Strauch, der Dornröschens Schloss schützend umgab. Als Nahrungsergänzungsmittel werden Blüten und Blätter als Extrakt verwendet. Wie der phänomenale Weißdorn wirkt, darf man bei einem Nahrungsergänzungsmittel aber leider nicht sagen.

Wertgebende InhaltsstoffeTagesdosis 2 Kapseln
Weißdorn Blätterextrakt
enthält 2% Vitexin
450 mg
Weißdorn Blütenextrakt450 mg
Zutaten: Weißdorn Blätterextrakt (Crataegus pinnatifida Bge.), Weißdorn Blütenextrakt (Crataegus pinnatifida bunge), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.

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