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Guggul+Pleurotus | dr. ehrenberger

180 Kapseln à 525 mg

45,90

Guggul+Pleurotus | dr. ehrenberger

SKU D1640 Kategorie: Schlagworte: ,

Hergestellt in wertvoller Handarbeit in Österreich

  • Pro Tagesdosis 6 Kapseln:
    − 390 mg Guggul Extrakt
    − 510 mg Guggul Pulver
    − 1.5 mg Pleurotus ostreatus Pilzpulver
    − 150 mg Thymian
  • Gleicht Vata, Pitta und Kapha aus
  • 1-Monats-Packung | Nettofüllmenge 94,5 g
  • Verzehrempfehlung: 3 x täglich 2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen

Guggul wird auch „indische Myrrhe“ genannt. Das Harz des Guggulstrauchs kann mit verschiedenen weiteren Natursubstanzen gemischt werden. Mit seinen Dornen erinnert der kleine Guggulstrauch (Commiphora mukul) an den Weihrauch. Sein gelbes Harz wurde in Ayurveda-Schriften bereits im 6. Jahrhundert erwähnt. Zusammen mit dem Pleurotus Vitalpilz und Thymian hat Guggul Schleim umwandelnde, Feuchtigkeit trocknende Wirkung im Sinne der TCM. Hinzu kommt der die Mitte stärkende Pleurotus Vitalpilz und der erwärmende und trocknende Thymian.

Wertgebende InhaltsstoffeTagesdosis 6 Kapseln
Guggul Extrakt
390 mg
Guggul Pulver510 mg
Pleurotus ostreatus
1,5 g
Thymian
150 mg
Zutaten: Pleurotus (Pleurotus ostreatus), Guggul Pulver (Commiphora wightii), Guggul Extrakt(Commiphora wightii),Thymian (Thymus vulgaris), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.

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