In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!
- Einzigartiger patentierter Boswellia Serrata Extrakt mit besonders guter, durch Studien belegter Bioverfügbarkeit
- Im Sanskrit sallaki, gleicht Kapha und Pitta aus, reduziert Kapha
- Laut Studien 5 mal wirksamer als vergleichbare Boswellia-Präparate
- Mit mindestens 40% Boswellia Säuren (HPLC Methode)
- Davon 30 % Acetyl alpha Boswellia Säuren und 10 % Acetyl 11-keto β–Boswellia Säuren (AKBA)
- Enthält keine ß-Boswellia Säuren, die entzündungs- und thromboseauslösend sein können
- Enthält keine Allergene
- Keine Verwendung von Lösungsmitteln
- 2-Monats-Packung | Nettofüllmenge 84,6 g
- Dose aus nachwachsendem Rohstoff, schadstofffrei
- Einnahmeempfehlung: 3 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen
Schon vor tausenden von Jahren fand Weihrauch seinen Nutzen in den religiösen und kultischen Handlungen der antiken Welt. Weihrauch ist heute aber aufgrund seiner Boswelliasäuren auch als Nahrungsergänzungsmittel beliebt.
Der Extrakt AKBAmax® (auch Bsak 170® oder BosPure®) aus indischem Weihrauch ist standardisiert mit 10% AKBA (Acetyl-Keto-Boswelliasäure), enthält keine Allergene und keine ß-Boswellic Säuren.
Wertgebende Inhaltsstoffe | Tagesdosis 3 Kapseln |
Weihrauch AKBAmax®
40 % Boswellia Säuren davon 30 % Acetyl alpha Boswellia Säuren
und 10 % Acetyl 11-keto ß-Boswellia Säuren (AKBA) | 450 mg |
Zutaten: Weihrauch AKBAmax® (Boswellia serrata Extrakt), Trennmittel: Curcumawurzel (Curcuma longa), Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)
- Ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z.B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
Hinweise:
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
sowie für eine gesunde Lebensweise - Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
- Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
- Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.