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Granatapfel

60 Kapseln à 550 mg

29,40

Granatapfel

SKU 40010 Kategorie: Schlagwort:

In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!

  • Speziell patentiertes Pomella Extrakt aus allen Teilen
    der Granatapfelfrucht gewonnen
  • 2-Monats-Packung | Nettofüllmenge 33 g
  • Dose aus nachwachsendem Rohstoff, schadstofffrei
  • Einnahmeempfehlung: 1 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit

Der Granatapfel ist im Orient seit Jahrtausenden ein Symbol für Jugend, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit und Schönheit. Ebenso lange wird Granatapfel schon wegen seiner vielen guten Eigenschaften, etwa seiner antioxidativen Kraft, als Nahrungsmittel genutzt. Anders als herkömmliche Granatapfelextrakte, die auf die schwer lösliche Ellaginsäure standardisiert sind, enthält der Granatapfelextrakt Pomella die gut löslichen Punicalagine des Granatapfels, eine spezielle Form der Ellaginsäure, die vom Körper wesentlich besser aufgenommen und im Körper in die hochwirksame Ellaginsäure verwandelt wird. Sie ist bereits 48 Stunden nach der Einnahme im Körper nachweisbar.

Wertgebende InhaltsstoffeTagesdosis 1 Kapsel
Pomella® Extrakt
aus allen Teilen des Granatapfels
300 mg
Zutaten: Pomella® Granatapfel Extrakt (Punica granatum), Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.

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