- Chlorella vulgaris
- Süßwasseralge aus geschlossenem Anbausystem
- 6-Wochen-Packung | Nettofüllmenge 84 g
- Dose aus nachwachsendem Rohstoff, schadstofffrei
- Einnahmeempfehlung: 2 x täglich 3 Plg. mit Flüssigkeit nehmen
Von allen Pflanzen enthält die Chlorella vulgaris, eine Süßwasseralge, am meisten Chlorophyll und hat davon auch ihren Namen. Da die Chlorella eine starke Affinität zu Schwermetallen aufweist, wird sie in geschlossenen Systemen Indoor nach biologischen Richtlinien gezüchtet. Die Mikroalge Chlorella wächst in einem langen Glasröhrensystem heran. Dadurch wird sie optimal mit Sonnenlicht versorgt. Es gibt keine “dunklen Zonen”, wie z. B. in den tiefergelegenen Schichten von Teichanlagen. Außerdem können Verunreinigungen von außen ausgeschlossen werden. Schadstoffe wie Pestizide und Schwermetalle können nicht über die Atmosphäre eingetragen werden.
Hygienisch bedenkliche Verunreinigungen durch Wasservögel, Insekten, Bakterien, Pilze und vor allem toxinbildende Blaualgen spielen keine Rolle. Das geerntete Chlorella Algenpulver muss nicht sterilisiert oder teilsterilisiert werden, kann nach dem schonenden Trocknungsprozess direkt verzehrt oder weiterverarbeitet werden.
| Wertgebende Inhaltsstoffe | Tagesdosis 6 Presslinge |
| Chlorella vulgaris* | 1,8 g |
Zutaten: Chlorella vulgaris Microalge*
*von ALGOMED® von Deutschland Chlorella enthält natürlicherweise Sulfite.
Die Schwankungsbreite liegt zwischen < 10 mg/kg – ca. 30 mg/kg. Sulfite werden dem Produkt nicht zugesetzt.
- Presslinge (Tabletten) ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
Hinweise:
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
sowie für eine gesunde Lebensweise
- Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
- Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
- Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.