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Phytopharmakon oder doch Nahrungsergänzung?

So mancher Kunde fragt sich, ob Naturmittel in Form von Pharmaprodukten von besserer Qualität sind als Nahrungsergänzungsmittel. Die Antwort wird viele überraschen: Die gesetzlichen Bestimmungen in puncto Rohstoffqualität von Natursubstanzen für Nahrungsergänzungsmittel sind deutlich strenger als für Phytopharmaka.

Mehr Parameter und niedrigere Grenzwerte

Wenn wir Rohstoffe einkaufen, werden wir gefragt, ob wir Pharmaqualität benötigen oder Lebensmittelqualität. Für Nahrungsergänzungsmittel brauchen wir Lebensmittelqualität. Das bedeutet, dass die Natursubstanzen nach mehr Parametern geprüft sein müssen und sogar Grenzwerte bei Umweltgiften im Lebensmittelbereich, zu denen Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zählen, niedriger sind. Allerdings soll es gerade im Online-Handel auch weniger sorgfältige Händler geben, eher die unbekannten Firmen, die Geschäft vor Moral setzen.

Unsere Kritik: Pharmaprodukte haben zu viele Beistoffe

An Phytopharmaka kritisieren wir die Vielzahl an Beistoffen, oft bis zu zehn und mehr verschiedenen. Der Farb- und Glanzstoff Titandioxid ist so ein Beispiel. In der Nahrungsergänzung wegen Verdacht auf Gentoxizität und weiterer Sicherheitsbedenken seit 2022 verboten, ist er für Pharmaprodukte nach wie vor erlaubt. Titandioxid macht die Kapsel weiß und eine glänzende Oberfläche, auch bei Dragees. Es hat sonst überhaupt keinen Nutzen.

Wir verkapsulieren ohne Beistoffe

Das erreichen wir nur über händische Verkapsulierung. Ganz anders die “normale Nahrungsergänzungsmittelherstellung” mit Maschinen. Hier müssen bei einem Teil der Rohstoffe Beistoffe verwendet werden. Das ist aber noch gering gegenüber so manchen Phytopharmaka. Vor allem Dragées machen sprachlos.

Beispiel: Phytopharmakon mit 17 Beistoffen und nur 3 Wirkstoffen

Viele Produkte “leben davon”, dass kaum jemand das Etikett genauer liest. Dabei ist die Inhaltsstoff-Liste extrem interessant in Bezug auf die oft minderwertige Rezeptur, da vor synthetischen Stoffen nur so strotzend und für den Körper wertlos bis sogar schädigend.
Hier ein Beispiel eines aktuell von praktischen Ärzten gern als “natürliches Mittel” (“weil die Konsumenten das lieber mögen”) angebotenen Phytopharmakons, das vorbeugend wirken soll und daher täglich einzunehmen ist – dreimal gleich. Wir nennen den Hersteller und das Produkt aus rechtlichen Gründen nicht. Besonders pikant: Es wurde eine eigene Website für das Präparat erstellt, die Wirkungen werden genannt, nicht aber die vielen Beistoffe (Zutatenliste fehlt). Nur manche Apotheken führen die Zutatenliste überhaupt an.

Die mengenmäßig am meisten enthaltene Natursubstanz kommt in diesem Beispiel erst an der 3. Stelle, die nächste erst an der 10. Stelle und die am geringsten Dosierte gar erst an der 15. Stelle. Dazwischen: Lauter Mist. Das Produkt ist nicht billig – 60 Dragées um die 40 Euro, also ausreichend für 20 Tage (wobei man es aber nur 14 Tage nehmen sollte), ist apothekenpflichtig und enthält als Wirkstoffe 3 extrem günstige Blattpulver bzw. Wurzelpulver in sehr geringen Mengen.

Einige Inhaltsstoffe sagen Laien gar nichts – hier die Erläuterungen

  • Dextrin: In der Pharmazie werden Dextrine als Hilfsstoffe eingesetzt, da sie chemisch identisch mit Stärke sind, jedoch bessere physikalische Eigenschaften aufweisen. Dextrine dienen typischerweise als Bindemittel, z.B. bei der Granulierung. Bei der Herstellung von Dragees fungieren sie als Klebstoff.
  • Siliziumdioxid: Während “Nano” normalerweise nicht erlaubt ist, gilt das nicht für den Zusatzstoff Siliziumdioxid. Nanosilizium ist zellgängig und soll zum Beispiel Entzündungsreaktionen im Darm auslösen und die dendritischen Zellen des Immunsystems hemmen.
  • Povidon (Polyvinylpyrrolidon, PVP): synthetisches Polymer, KUNSTSTOFF, Sprengmittel (beschleunigt den Zerfall von Tabletten, die zuvor mit Druck verpresst wurden). In immer mehr Nahrungsmitteln und Medikamenten werden die schädigenden Kunststoffpolymere POVIDON, PEG 6000 und Macrogol entdeckt!
  • Saccharose: Zucker im Überzug, gilt als ungesund.
  • Eisen(III)oxid: Rote, gelbe, braune oder schwarze Farbstoffe bei der pharmazeutischen Tabletten- und Kapselherstellung. Die häufigsten Nebenwirkungen der Gabe von Eisen(III) sind Verdauungsbeschwerden bis hin zur Verstopfung. Durch Eisenoxide wird der Stuhlgang oft schwarz gefärbt.
  • Glukose: Traubenzucker im Überzug, mehr enthalten als zwei der drei eigentlichen Wirkstoffe.
  • Riboflavin: Vitamin B2, allerdings hier als Lebensmittelzusatzstoff verwendet für die Farbgebung. Vitamin B2 wird meist durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellt. Das ist nicht kennzeichnungspflichtig, wenn im aufgereinigten Zusatzstoffpräparat keine (nachweisfähigen) Bestandteile des Produktionsstamms mehr vorhanden sind.
  • Talkum: Hilfsstoff, der Asbest enthalten kann und deshalb gereinigt sein muss.
  • Calciumcarbonat: Im Überzug, bindet die Magensäure, hier allerdings in sehr geringer Menge.
  • Montanglycolwachs: Im Überzug, aus Braunkohle gewonnen.
  • Schellack: Im Überzug, natürliches Harz aus den Ausscheidungen von Schildläusen.
  • Lactose-Monohydrat: Laktose verträgt nicht jeder. Aufgrund der Wasserlöslichkeit und akzeptablen Fließfähigkeit wird Laktose in der Regel Tabletten zugesetzt, um die Benetzbarkeit zu verbessern und unerwünschte Fließfähigkeit zu verringern.
  • Magnesiumstearat: Magnesiumsalz der Fettsäure Stearinsäure, Trennmittel gegen Haften an Maschinen bei hoher Luftfeuchtigkeit, Hilfsstoff bei der maschinellen Verkapsulierung und bei der Tablettenverpressung. Zur Herstellung von Magnesiumstearat (E572) wird häufig genmanipuliertes und mit großen Mengen an Schädlingsbekämpfungsmitteln behandeltes Öl verwendet. Ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation zeigte auf, dass sogar toxische Chemikalien in dem Öl gefunden wurden, die in den Körper gelangen können. Negative Wirkungen auf den Darm (Verklebungen) und Immunsystem, Allergien, Biofilmbildung im Darm werden vermutet, wurden aber noch nicht ausreichend bestätigt.
  • Oleum rizini: Rizinusöl, wirkt entzündungshemmend und abführend, ist hier aber nur aus produktionstechnischen Gründen enthalten.
  • Titandioxid: Im Überzug, ist ein weißes Farbpigment und sorgt für glatte, glänzende Oberflächen. Wegen Verdachts auf Gentoxizität und weiterer Sicherheitsbedenken ist Titandioxid seit 07.08.2022 im Kosmetik- und Lebensmittelbereich verboten, aber für den pharmazeutischen Gebrauch weiterhin zugelassen.
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