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Aminosäure Glycin

1 Dose | 600 g

26,90

Aminosäure Glycin

SKU 10157 Kategorie: Schlagworte: ,
  • Aminosäure Glycin
  • Aus fermentierten Pflanzen gewonnen
  • In kristalliner und freier Form
  • Enthält 0 Kalorien, bei Diäten geeignet
  • 5 Monats-Packung | Nettofüllmenge 600 g
  • Einnahmeempfehlung: Am Abend 1 x täglich einen leicht gehäuften Teelöffel in Flüssigkeit einrühren, auch für Smoothies (O BE)

Aminosäuren sind Grundbausteine des Lebens. Der Körper nimmt Aminosäuren aus tierischer und pflanzlicher Nahrung auf und wandelt sie in etwa 100.000 neue Eiweißverbindungen um, die die vielfältigsten Aufgaben erfüllen. Für Nahrungsergänzung können Aminosäuren fermentativ aus Pflanzen gewonnen werden. Sie sind sofort bioverfügbar ohne dass die Verdauung sie erst aufspalten muss.
Glycin ist in allen eiweißreichen pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vorhanden, wird als semi-essentielle Aminosäure aber auch vom Körper selbst hergestellt und zwar aus den Aminosäuren Threonin und Serin. Dennoch kann eine Extraversorgung bei zunehmendem Alter, Stress, großen psychischen und körperlichen Belastungen sinnvoll sein.
Glycin stammt vom griechischen Wort „glykýs“, was „süß“ bedeutet. Wie der Name verrät, schmeckt die Aminosäure süßlich, hat aber weder Kalorien noch Broteinheiten, wird durch Fermentation gewonnen, enthält keine tierischen Bestandteile und ist für Diabetiker und auch für Tiere geeignet.

Wertgebende InhaltsstoffeTagesdosis 4 g
Glycin4 g
Zutaten: Glycin

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.

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